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Änderungen bei den Kontrollmitteilungen.

Änderungen Kontrollmitteilungen

Es entfallen ab dem Jahr 2003 die Ausstellung und Bearbeitung der Kontrollmeldungen. Dies ist für den Verleiher sowie für den Entleiher eine Erleichterung, da ein erheblicher Arbeitsaufwand entfällt.
Zukünftig erhalten Sie bei einer Überlassung lediglich den Arbeitnehmer-Überlassungsvertrag in 2-facher Ausführung, wovon Sie bitte wie gewohnt eine Ausfertigung unterschrieben und mit Stempel versehen zurückschicken.
Bei Neukunden ist zusätzlich bei erstmaliger Mitarbeiterüberlassung der sogenannte Rahmenarbeitnehmer-Überlassungsvertrag zu unterschreiben, abzustempeln und zurückzuschicken.

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