Änderungen
Für das Jahr 2004 sieht der Gesetzgeber umfangreiche und einschneidende Änderungen vor, die zur Zeit auch schon in Gesetzen verankert sind. Zum heutigen Tag kann man jedoch keineswegs von einer Endgültigkeit dieser Gesetzgebung sprechen, da fast täglich Einwendungen durch verschiedenste Institutionen aus der Wirtschaft kommen, die gegenüber den ursprünglichen Gesetzestexten schon umfangreiche Änderungen bewirkt haben.
Die wohl wichtigsten Änderungen sind in den Medien beschrieben unter dem Begriff:
„equal treatment" und „equal pay".
Welche Bedeutung haben diese Aussagen in einfachen Worten umschrieben?
Die Gesetzgebung sieht vor, daß dem überlassenen Mitarbeiter durch den Verleiher gleiche Leistungen hinsichtlich Entlohnung und sämtlicher Nebenleistungen und Arbeitsbedingungen gewährt werden, die der Entleiher seinen eigenen Mitarbeitern auf vergleichbarem Arbeitsplatz bietet.
Bis heute arbeitet der Leiharbeitnehmer in der Regel zu etwas günstigeren Konditionen. Daraus resultierend steht der Leiharbeitnehmer dem Entleiher kostengünstig zur Verfügung und bietet somit eine attraktive Alternative seine Flexibilität und seine Planungssicherheit zu gewährleisten.
Wird der Verleiher jedoch verpflichtet seine Mitarbeiter nach oben genanntem Prinzip zu entlohnen, wird sich dies unweigerlich negativ auf die Verrechnungssätze zur Überlassung niederschlagen. Somit würde das Mittel der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der anfallenden Kosten für den Entleiher an Attraktivität verlieren. Die Folge wäre noch mehr Arbeitslose.
Zusätzlich zu den erwähnten unausweichlich höheren Verrechnungssätzen würde auch noch ein fast unübersehbarer administrativer Aufwand sowohl für den Verleiher als auch für den Entleiher hinzukommen. Als Beispiele seien hier die Offenlegung des beim Entleiher gültigen Tarifes genannt, sowie der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegenüber dem Entleiher. Die negativen Auswirkungen dieser Offenlegung wären somit schon vorprogrammiert.
Diese erkennbaren Schwierigkeiten haben den Gesetzgeber mittlerweile dazu bewogen, den Dienstleistern eine Alternative zum beschriebenen Verfahren anzubieten.
Diese Alternative stellt sich in der Form dar, dass die Dienstleister einen verfassungswidrigen Tarifvertrag abschließen müssen. Da kein Dienstleister aus betriebswirtschaftlichen Gründen in der Lage sein wird dieses arbeitsplatzvernichtende Gesetz durchzuführen (was wahrscheinlich auch so gewollt ist) sehen sich die Dienstleister veranlaßt, einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen.
Zur Ausarbeitung solcher Verträge haben mittlerweile Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und Gewerkschaften Verhandlungen aufgenommen. Konkrete Ergebnisse liegen aber derzeit noch nicht vor. Zielsetzung ist einen Tarifvertrag bis spätestens Ende des Jahres abschliessen zu müssen.
Bei Abschluss eines Tarifvertrages soll nicht der „Wegfall der Beschränkung der Überlassungsdauer" darüber hinweg täuschen, dass zumindest nach dem aktuellen Kenntnisstand, aufgrund der geplanten Konditionen, die zukünftig dem Leiharbeitnehmer durch den Tarifvertrag zustehen, eine Anhebung der Verrechnungssätze unausweichlich wird.
Hier wird auch das gute Gespür des Dienstleisters gefragt sein, mit welchem Arbeitnehmerverband er sich vertraglich bindet, um trotz des gesetzlichen Zwangs doch noch für den Entleiher ein Optimum an attraktiven Konditionen zu ermöglichen.
Sobald es zu diesem Thema wichtige Neuerungen zu vermelden gibt, werden wir Sie auf den aktuellen Stand bringen.
Eines möchten wir jedoch heute schon versichern: Wir, die Fa. METEKA Personal-Dienstleistungen GmbH werden rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass wir auch zukünftig ein zuverlässiger Partner sein werden, der den Unternehmen wie gewohnt zu möglichst attraktiven Konditionen qualifiziertes und kompetentes Personal zur Verfügung stellen wird.
Im Rahmen unseres umfangreichen Dienstleistungsangebots haben wir unsere Dienstleistungen um die Bereiche MEDIZIN & PFLEGE erweitert.
Wir laden alle Interessenten, Kunden, Mitarbeiter und Bewerber herzlich ein, sich auf unsere Website zu informieren.