Dienstleistungen
Personalüberlassung
METEKA - Mitarbeiter für jeden Einsatz
Im Rahmen des Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetzes (AÜG) disponiert METEKA
- Facharbeiter für Industrie und Handwerk.
- Hilfskräfte für Produktion, Handwerk, Handel und Dienstleistungen.
- Kaufmännisches Personal für Sekretariat, Verwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Kommunikation und Datenverarbeitung.
- Technisches Personal für Konstruktion und Entwicklung, wie z. B. Ingenieure, Techniker sowie Techn. -Zeichner.
- Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal für Krankenhausbetrieb, Altenheime sowie für ambulante und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens
METEKA - unsere Qualifizierung
- Vorherige Arbeitsplatzbesichtigungen und entsprechende Anforderungsprofile ermöglichen uns schon im Vorfeld eine qualifizierte Mitarbeiterauswahl.
- In einem persönlichen Gespräch werden Vorkenntnisse, Prüfungen, Hobbys sowie das soziale Umfeld des Bewerbers erfragt.
- Flexible und schnellstmögliche Bereitstellung geeigneter Bewerber.
- Persönliche Betreuung unserer Mitarbeiter sind keine leeren Worthülsen, sondern tägliche Praxis.
- Ständige Kontakte zu unseren Kunden und Mitarbeitern ermöglichen uns unser Leistungen zu überprüfen.
- Durch eine gut strukturierte Betriebsorganisation und den Einsatz von Informationssystemen wird Formalismus vermieden und der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert.
- Arbeitsschutzmaßnahmen haben einen hohen Stellenwert.
METEKA - unsere Garantie
- Wir bewahren Kunden durch unsere Qualifikationsgarantie vor kostspieligen Überraschungen.
- Wir gewähren unseren Kunden ein sogenanntes Zurückweisungsrecht innerhalb eines Tages und dies kostenlos.
- Wir wollen Sie vor den Haftungsrisiken schützen. Darum können wir Ihnen jederzeit Kopien unserer Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung und Vermittlung sowie alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen.
- Wir geben unseren Kunden finanzielle Sicherheit durch bestmögliche Bonitätsbeurteilung.