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Ja, die Firma METEKA verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.
Vollständig! Die soziale Absicherung ist genau so gewährleistet, wie bei jedem anderen Arbeitverhältnis.
Ebenso sind Sie durch die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert.
Zeitarbeit genießt sogar einen besonderen Schutz durch das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darüber hinaus genießen unsere Mitarbeiter eine tarifvertragliche Absicherung.
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Im Rahmen unseres umfangreichen Dienstleistungsangebots haben wir unsere Dienstleistungen um die Bereiche MEDIZIN & PFLEGE erweitert.
Wir laden alle Interessenten, Kunden, Mitarbeiter und Bewerber herzlich ein, sich auf unsere Website zu informieren.