Häufig gestellte Fragen

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Ergebnis Bewerber

Frage: Verfügen Sie über eine Erlaubnis Mitarbeiter bei anderen Firmen zu überlassen, bzw. zu vermitteln?

Ja, die Firma METEKA verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.


Frage: Wie bin ich in der Zeitarbeit und bei METEKA abgesichert?

Vollständig! Die soziale Absicherung ist genau so gewährleistet, wie bei jedem anderen Arbeitverhältnis.
Ebenso sind Sie durch die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert.
Zeitarbeit genießt sogar einen besonderen Schutz durch das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darüber hinaus genießen unsere Mitarbeiter eine tarifvertragliche Absicherung.


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