Sie haben Fragen? Vielleicht werden diese hier beantwortet.
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Nein, Sie brauchen nur für jede Stunde an uns zu zahlen, die unser Mitarbeiter bei Ihnen tatsächlich gearbeitet hat. Wir sind für die Entlohnung unserer Mitarbeiter auch in diesen Fällen zuständig. Das Risiko tragen wir.
Die Dauer der Überlassung richtet sich nach Ihren betrieblichen Erfordernissen. Der Mitarbeiter kann unbegrenzt bei Ihnen überlassen werden.
Ja. Darüber hinaus unterliegen wir durch die Vorschriften des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) viel strengeren Kontrollen.
Sie können bei uns folgende Qualifikationen disponieren:
gewerbliche Fachkräfte
wie z.B. Industriemechaniker aller Fachrichtungen, Elektroinstallateure, Energieelektroniker, Schweißer, Dreher, Maler, Lackierer, ect.
gewerbliche Hilfskräfte
wie z.B. Maschinenbediener, Lagerarbeiter, Produktionsmitarbeiter, Staplerfahrer, ect.
kaufmännisches Personal
wie z.B. Bürokaufleute, Buchhalter, Speditionskaufleute, Sekretärinnen, Sachbearbeiter aller Fachrichtungen, ect.
technisches Personal
wie z.B. Techn. Zeichner, Techniker und Ingenieure aller Fachrichtungen, Konstrukteure, ect.
medizinisches & pflegerisches Personal
wie zB. Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger, Pflegehelfer,Pflegedienstleiter,Wohnbereichsleiter. MTA und PTA
Ja, die Firma METEKA verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung.
Ja. Innerhalb eines Tages haben Sie ein Zurückweisungsrecht. Für diese Stunden brauchen Sie nicht zu zahlen.
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Im Rahmen unseres umfangreichen Dienstleistungsangebots haben wir unsere Dienstleistungen um die Bereiche MEDIZIN & PFLEGE erweitert.
Wir laden alle Interessenten, Kunden, Mitarbeiter und Bewerber herzlich ein, sich auf unsere Website zu informieren.